Pflegeversicherung ab 07/2023

Der Bundestag hat am 26.05.2023 das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz in der durch den Gesundheitsausschuss des Bundestags am 24.05.2023 geänderten Fassung verabschiedet.

 

Für Lohnabrechner wichtige Änderung durch dieses Gesetz bereits zum 1. Juli 2023: Gestaffelte Beiträge zur Pflegeversicherung abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren bei Nachweis der Elterneigenschaft.

 

Zukünftig soll der Nachweis auch über ein digitales Verfahren zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungs­fähigen Kinder erfolgen können. Dies soll bis zum 31. März 2025 entwickelt werden.

 

ACHTUNG:

Für die Berücksichtigung des niedrigeren Beitragssatzes ist das Datum des Eingangs der Elterneigenschaft maßgebend und nicht das Geburtsdatum des Kindes. Bringen Sie deshalb die Unterlagen schnellstmöglich vorbei.

Mandantenanschreiben zur Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023
Brief Pflegeversicherung ab 1.7.2023.pdf
PDF-Dokument [404.0 KB]
Nachweisblatt der Elterneigenschaft
Nachweis der Elterneigenschaft_.pdf
PDF-Dokument [61.8 KB]

Link zur Bundestags-Drucksache 20/6983 Beschlussempfehlung Gesundheitsausschuss, in dieser Fassung vom Bundestag am 26.05.2023 verabschiedet: https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006983.pdf

 

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