Hier finden Sie die Formulare welche vollständig ausgefüllt und unterschrieben benötigt werden, wenn Sie einen neuen Arbeitnehmer einstellen wollen.
Die Regelungen und Beiträge zur Pflegeversicherung wurde duch den Bundestag am 26.05.2023 im Gesetz "Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz"neu geregelt. Folgeder Brief steht als Information zur Verfügung und das Nachweisblatt dient der leichteren Bearbeitung.
ACHTUNG:
Für die Berücksichtigung des niedrigeren Beitragssatzes ist das Datum des Eingangs der Elterneigenschaft maßgebend und nicht das Geburtsdatum des Kindes. Bringen Sie deshalb die Unterlagen schnellstmöglich vorbei.
Link zur Bundestags-Drucksache 20/6983 Beschlussempfehlung Gesundheitsausschuss, in dieser Fassung vom Bundestag am 26.05.2023 verabschiedet: https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006983.pdf
Um Härten aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten abzufedern, hat der Gesetzgeber für das Kalenderjahr 2022 eine Energiepreispauschale von einmalig 300 € eingeführt.
Weitere Hinweise zur EPP finden Sie in folgenden Links:
- Mandanten Info-Brief 07/2022, unter Punkt 2
- FAQ zur EPP: Bundesfinanzministerium / Energiepreispauschale