Corona - Zuschüsse und Kredite

Nachfolgend sind die aktuellen Zuschuss- und Darlehensprogramme verlinkt. 

 

Lesen Sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses und der Darlehen.

 

Wenn Sie die Zuschussvoraussetzungen erfüllen, können Sie durch das ausfüllen und weiterleiten der Antragsformulare auf eine zügige Auszahlung hoffen.

Überbrückungshilfe - Phase II       sowie Wirtschaftshilfe November 

In den folgenden Downloads sind ist die Überbrückungshilfe - Phase II sowie die vorläufigen Eckdaten der Wirtschaftshilfe November 2020 beschrieben.

 

Weitere Förderungen (verschiedene) finden Sie auf den Webseiten der Bundesländer und des Bundes wie auch unten beschrieben. 

Mandantenbrief November 2020, incl. Info´s zur Überbrückungshilfe - Phase II
Mandanteninformationsbrief November.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]
Eckdaten Wirtschaftshilfe November 2020
Wirtschaftshilfe_November_Eckdaten.pdf
PDF-Dokument [11.3 KB]
Novemberhilfe, geplante Abschlagszahlungen ab dem 25. November 2020
Praxisticker_Novemberhilfen-Medieninform[...]
PDF-Dokument [395.6 KB]

Überbrückungshilfe Corona

Die aktuellste Förderung ist die Überbrückungshilfe Corona. Diese ist spätestens bis zum 31. August 2020 zu beantragen.

 

Die Voraussetzungen für diesen Zuschuss lesen bitte im Mandanteninformationsbrief oder auf der folgenden Website des Ministeriums  bzw. sehen Sie dort weitere Förderungen in der rechten Baumstruktur:

 

- Bayern: Überbrückungshilfe Corona

Zuschüsse aus Bayern

- Bayern: Soforthilfe Corona

  (zwischen 5.000 € und 30.000 €)

 

Hinweis: Die Soforthilfe des Freistaat Bayern wird auf einen möglicherweise parallel dazu bestehenden  Anspruch  auf  Soforthilfe aus  dem  Bundesprogramm  angerechnet.  Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können –sofern die bewilligten Mittel aus der Soforthilfe den entstandenen Liquiditätsengpass nicht vollständig kompensieren –ggf. einen Aufstockungsantrag aus dem Bundesprogramm stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie in Kürze unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Zuschüsse vom Bund

- Corona-Schutzschild

  (bis zu 9.000 € für Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten)

  (bis zu 15.000 € für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten)

  (bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten soll es einen speziellen

   Schutzfonds geben)

 

Für Bayern ist der Link "Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe nur hier" auf der Website für Bayern zu stellen.

- Bayern: Soforthilfe Bayern und Bund

Die Voraussetzungen für die Zuschüsse sind aber jeweils zu beachten.

Darlehen von Banken 

Liquiditätshilfe wird derzeit auch durch Programme der KfW sowie der LfA Förderbank angeboten. Die Konditionen entnehmen Sie den Verlinkungen.

 

KfW Bank, Corona-Hilfen für Unternehmen

 

- LfA Förderbank Bayern, Liquiditätshilfe durch Kredite und Risikoübernahmen

 

Aktuell in Planung ist folgender Punkt

LfA Förderbank Bayern, Schnellkredit für Kleinstunternehmen bis zu 10 AN

 

Die Anträge für diese Darlehen sind aber bei den Banken zu stellen.

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© Fiedler Andreas Steuerberater