Das Kurzarbeitergeld (KUG) steht Arbeitgebern bei größeren Arbeitsausfällen unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.
Für die Anspruchsprüfung und Gewährung von KUG ist zwingend eine festgeschriebene Verfahrensreihenfolge einzuhalten, da sonst Ansprüche verloren gehen können.
Das KUG ist bei der für Ihre Unternehmen zuständigen Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Über die nachfolgenden Links können Sie sich umfassend informieren und die Anträge downloaden und ausfüllen.
Wegen der Corona-Pandemie ist von der Bundesregierung geplant, die bisherigen KUG-Ansprüche zu erhöhen.
- KUG Kurzübersicht über die Anspruchsvoraussetzungen als PDF
Datailinformationen zum KUG entnehmen Sie bitte folgenden Seiten:
- Bundesagenur für Arbeit, Informationen zur Anzeige von Kurzarbeit
- Einverständniserklärung - MUSTER
(vom Agenturbezirk Nürnberg)
KUG Anträge sind bei der jeweis zuständigen Arbeitsagentur einzureichen!
- NEU: Kurzarbeitergeld online Beantragen / Registrieren
- Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld
- BAMS Mitteilung: Kurzarbeit wird erleichtert
- Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus
Aktueller Stand zur Kurzarbeit:
Wie Sie bestimmt den Nachrichten entnommen haben, hat der Bundestag eine Erleichterung für den Kurzarbeitergeldbezug beschlossen. Aktuell ist nur der Entwurf des Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld veröffentlicht. Die konkrete Ausarbeitung von Kug- Listen und wie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus Kug berechnet werden soll, stehen aktuell noch aus.
Der Gesetzesentwurf sieht folgende Punkte vor:
Wichtig ist hier sich schnellstmöglich bei der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Kurzarbeit zu melden.
Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes benötigen wir die folgenden Listen vorab ausgefüllt zurück.