Nachfolgend sehen Sie aus aktuellem Anlass die von der Regierung vorgestellten Sofortmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund des Coronavirus:
- Corona Soforthilfe Bayern (zwischen 5.000 € bis 30.000 €)
- Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
- BMF-Schreiben zu den Steuererleichterungen
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Anzeige von Kurzarbeit (vom Agenturbezirk Nürnberg)
Einreichungen sind bei der jeweis zuständigen Arbeitsagentur vorzunehmen.
- Bundesagentur für Arbeit: Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld
Aktueller Stand zur Kurzarbeit:
Wie Sie bestimmt den Nachrichten entnommen haben, hat der Bundestag eine Erleichterung für den Kurzarbeitergeldbezug beschlossen. Aktuell ist nur der Entwurf des Gesetzes zur befristeten krisenbedingten
Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld veröffentlicht. Die konkrete Ausarbeitung von
Kug- Listen und wie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus Kug berechnet werden soll, stehen
aktuell noch aus.
Der Gesetzesentwurf sieht folgende Punkte vor:
Wichtig ist hier sich schnellstmöglich bei der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Kurzarbeit zu melden.
- Arbeitsrechtliche Auswirkungen
- Aktuelle Maßnahmen in Bayern
- Soforthilfe zwischen 5.000 € und 30.000 € für Bayerische Unternehmen
- LfA Förderbank Bayern, Liquiditätshilfe durch Kredite und Risikoübernahmen
- KfW Bank, Corona-Hilfen für Unternehmen
- § 56 IfSG Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (in Einzelfällen)
- Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen in Bayern
Die hier aufgeführten Verlinkungen sollen einen kurzen Überblick darstellen. Es ist keine abschließende Aufzählung und stellt keine Beratung dar.