Anträge können Selbständige und Arbeitgeber stellen, die Ihren Beschäftigten die Entschädigung/en auszahlen müssen.
Für berufstätige Eltern gibt es auch die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.
Die Anspruchsvoraussetzungen und den Onlineantrag können Sie auf der folgenden Seite nachlesen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit alle erforderlichen Angaben und Nachweise hochzuladen.
Diese Mustervorlagen als Arbeitgeberbescheinigungen sind vorsorglich zu sehen. Aktuell liegen uns keine offiziellen Bescheinigungen der Bayerischen Staatsregierung vor, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aushändigen kann. Für Selbständige wird empfohlen, sich auf dem Weg zu Kunden einen Auftrag (oder ähnliches) mitzunehmen.
Die Ist-Monate März und April 2020 können längstens bis Fälligkeit 27. Mai gestundet werden. Es ist keine Sicherheitsleistung erforderlich und es fallen keine Stundungszinsen an. Im Firmenzahlerverfahren abgeführte freiwillige Beiträge gelten dann ebenfalls als gestundet.
Die Stundungsmöglichkeiten gelten auch für freiwillig Krankenversicherte, die ihre Beiträge direkt an die Krankenkasse zahlen. Dabei besteht bei freiwillig versicherten Selbstständigen auch die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung wegen eines krisenbedingten Gewinneinbruchs. Diese sollten sich dazu an ihre Krankenkasse wenden.