Der Geldwerte Vorteil entspricht dem privaten Nutzwert
Je nach Arbeitgeber darf der Firmenwagen im Allgemeinen auch für private Zwecke genutzt werden. Diese private Nutzung stellt laut dem Deutschen Steuerrecht ein Sachbezug dar, der auf Basis des
Geldwerten Vorteils versteuert werden muss. Versteuert werden muss nur der privat genutzte Anteil des Firmenwagens. Zur Ermittlung des Geldwerten Vorteils gibt es laut Gesetzgebung pauschale Werte,
sofern vom Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch geführt wird. Dieser Firmenwagenrechner hilft bei der Berechnung, der Firmenwagen Versteuerung.
Anrechnung der privaten Nutzung
Die Anrechnung der privaten Nutzung erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Pauschal wird 1 % des Brutto-Listenpreises (Neupreis im Inland) als Geldwerter Vorteil pro Monat angesetzt.
- Alternativ kann die private Nutzung auch mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Dies erfolgt durch die Führung eines Fahrtenbuchs.
- Darüber hinaus sind die Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte zu versteuern. Hierfür werden pauschal 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises je Entfernungskilometer (Entfernung Wohnung
- Arbeitsstätte) angesetzt.
- Alternativ gilt hier auch die Fahrtenbuch-Regelung.
Abzugsfähig sind:
- Ein eventueller privater Eigenanteil am Firmenfahrzeug.
- Und eine pauschale steuerliche Übernahme des Geldwerten Vorteils durch den Arbeitgeber. (Dieser hat dadurch eine geringere steuerliche Belastung wie die steuerliche Belastung des Geldwerten
Vorteils beim Arbeitnehmer).